Barrierefreierklärung
Barrierefreierklärung
Allgemeine Hinweise
Die Stadt Dinslaken bemüht sich den Internetauftritt im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben der aktuellen Fassung der BITV barrierefrei zu gestalten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen:
Die Seite www.dinslaken-friedhoefe.de ist in Teilen bereits mit den Anforderungen der BITV (bzw. den Anforderungen aus der EU-Richtlinie 2016/2102) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Auf dinslaken-friedhoefe.de und zugehörigen Subdomains sind Online-Formulare eingebunden, mit denen Dienstleistungen der Friedhöfe auf elektronischem Wege beantragt werden können. Aus technischen Gründen lassen sich einige Funktionen dieser Anwendungen nicht immer barrierefrei realisieren. Wir arbeiten hier stetig an Verbesserungen und bieten Ihnen stets eine Alternative, um die jeweilige Dienstleistung auf nichtelektronischem Wege in Anspruch nehmen zu können.
Haben Sie weitere Probleme entdeckt?
Wenn Sie auf Probleme stoßen, die wir beheben können, sagen Sie uns gerne Bescheid.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Folgendes finden:
Inhalte, die schwer zugänglich sind,
Inhalte, die nicht mit den Anforderungen der BITV vereinbar sind.
Senden Sie uns eine E-Mail an: info@dinslaken.de
Koordiniert wird das Thema Barrierefreiheit durch die Behindertenbeauftragte der Stadt Dinslaken, Frau Leslie Unterberg. Stadt Dinslaken, Wilhelm-Lantermann-Straße 65, 46535 Dinslaken. Telefon: 02064/66584. E-Mail: leslie.unterberg@dinslaken.de
Schlichtungsstelle
Wenn Sie einen Verstoß melden, bemühen wir uns um eine zufriedenstellende Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist. Sollte Ihnen unsere Antwort nicht ausreichen, haben Sie das Recht, eine Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) einzuschalten. Diese wird dann gemeinsam mit Ihnen und uns versuchen, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, sodass wir diese zur Zufriedenheit aller beheben können.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und zur Antragstellung finden Sie unter: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik oder direkt via E-Mail unter ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Das Verfahren ist für alle Bürger*innen kostenlos und ohne Rechtsbeistand möglich. Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie einen entsprechenden Antrag stellen können.