Video: blaue Blüten, die sich sanft bewegen, warmes Licht

Fragen und Antworten

Fragen und Antworten

Im Sarg wird der Verstorbene im Krematorium eingeäschert. Danach sind vielfältige Beisetzungsformen möglich. Auf unseren Friedhöfen zum Beispiel in einem selbstbepflanzten Wahl-Urnengrab, im Rasengrab oder bei einer Baum- oder Blumengarten-Bestattung.

Auf unseren Friedhöfen sind auch Baumbestattungen möglich. Bis zu vier Urnen können dort in einer Urnen-Erdröhre beigesetzt werden. Die Namen der Verstorbenen können auf eine Plakette graviert auf der Abdeckplatte angebracht werden. Die Grabpflege übernimmt die Natur.

Nutzen Sie hierfür unseren digitalen Grabarten-Konfigurator. Entscheiden Sie sich für ein Reihengrab, bestimmt die Friedhofsverwaltung dessen Lage. Wenn Sie ein Wahlgrab nehmen, können Sie dessen Lage frei aussuchen und auch die Ruhezeit verlängern.

Die drei städtischen Friedhöfe finden Sie hier: Parkfriedhof, Willy-Brandt-Straße 86, Waldfriedhof Oberlohberg, Bergerstraße 355, Friedhof Eppinghoven, Im Nist.

Sie kann an verschiedenen Orten stattfinden. Zum Beispiel in einer Kirche oder Kapelle oder in der Trauerhalle eines Bestatters. Wir bieten Ihnen auf unseren Friedhöfen drei Trauerhallen an: auf dem Parkfriedhof für bis zu 80 Personen, auf dem Waldfriedhof für bis zu 180 Personen, auf dem Friedhof Eppinghoven für bis zu 50 Personen.

Das kommt auf die Grabart an. Bei Reihengräbern und anonymen Grabfeldern übernimmt das die Friedhofsverwaltung. Bei Wahlgräbern sind die Angehörigen für die Grabgestaltung und -pflege zuständig, sie können natürlich auch eine Gärtnerei damit beauftragen. Bei Waldbestattungen oder Urnenstelen ist keine Grabpflege notwendig.

Bestattungspflichtig sind die nächsten Angehörigen des Verstorbenen, sprich: Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner, Kinder, Geschwister oder Enkelkinder. Sie beauftragen einen Bestatter, der sich in der Regel je nach Bedarf um die gesamte Bestattung kümmert – von der Überführung über die hygienische Versorgung bis zur Trauerfeier und Beisetzung. Er erledigt auch sämtliche wichtigen Formalitäten.

Gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch sind das die Erben, die aus dem Nachlass des Verstorbenen die Bestattung bezahlen. Es empfiehlt sich, mit einer Sterbegeldversicherung oder einem Treuhandvertrag die Finanzierung der Bestattung frühzeitig abzusichern.

Wenn weder der Verstorbene noch die unterhaltspflichtigen Angehörigen die Bestattung bezahlen können, übernimmt das Sozialamt die Kosten. Es sorgt dann für eine vergleichsweise einfache, aber würdige Beisetzung. Die Kostenübernahme durch das Sozialamt muss geprüft werden.

Ein pflegefreies Grab ist gekennzeichnet, zum Beispiel durch eine Plakette mit dem Namen des Verstorbenen. Dies kann zum Beispiel auf einem Urnenrasenreihengrab der Fall sein oder in einem Waldgrab. Beide Grabarten sind pflegefrei. Ein anonymes Grab ist dagegen nicht gekennzeichnet. Sie wissen also nicht, wo genau der Verstorbene beigesetzt wurde. Somit bietet es auch keinen festen Ort des Gedenkens.

Haben Sie noch weitere Fragen?

Wir sind gern für Sie da. Sprechen Sie uns an.