Im Trauerfall
Was jetzt? Erste Schritte im Trauerfall
Ein Ihnen nahestehender Mensch ist verstorben. Ausgerechnet in dieser Ausnahmesituation müssen Sie aktiv werden. Je besser Sie sich darauf vorbereiten, desto leichter wird Ihnen das fallen.
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Der Tod ist zu Hause eingetreten
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Der Tod ist in Pflegeheim, Krankenhaus oder Hospiz eingetreten |
Sobald der Tod bescheinigt wurde
Rufen Sie direkt ein Bestattungsunternehmen in Ihrer Nähe an. Dort kümmert man sich um alles Weitere.
Das wird jetzt benötigt
Stellen Sie wichtige Dokumente am besten vorab zusammen
Ganz gleich, ob der Tod eines nahestehenden Menschen erwartbar ist oder nicht: Es empfiehlt sich, folgende Dokumente vorab zusammenzustellen, sodass sie im Sterbefall schnell bei der Hand sind – denn sie werden gebraucht:
- Personalausweis oder Meldebescheinigung des Verstorbenen
- Todesbescheinigung
- Bei Ledigen: Geburtsurkunde
- Bei Verheirateten: Auszug aus dem Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsregister
- Bei Geschiedenen: Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Eheregister
- Bei Verwitweten: Heirats- und Sterbeurkunde des Ehepartners oder Auszug aus dem Eheregister mit Sterbeeintrag
- Rentenversicherungsnachweis oder Rentenbescheid
- Chipkarte der Krankenkasse, ggf. weitere Versicherungspolicen
- Falls vorhanden (und empfehlenswert): Bestattungsvorsorgevertrag ((Vollmachten und Verfügungen))
Das kann noch zu Lebzeiten wichtig sein
Das Testament
Sie möchten selbst festlegen, wer was erben soll? Dann brauchen Sie ein Testament. Schreiben Sie es von Hand und benennen Sie darin die Erben. Hinterlegen Sie es an einem sicheren Ort, bestenfalls sogar bei einem Notar. Nicht vergessen: Was immer Sie auch festlegen – ganz umgehen können Sie die gesetzliche Erbfolge nicht. Es gibt einen Pflichtanteil für Angehörige ersten, zweiten und dritten Grades.
Die Vorsorgevollmacht
Wer diese ausstellt, bevollmächtigt damit eine Vertrauensperson, seinen Willen zu vertreten. Das bedeutet: Sie können Ihrerseits einen anderen Menschen, etwa einen Freund oder Verwandten, einsetzen. Er oder sie veranlasst dann zum Beispiel einen Umzug, führt das Konto oder beauftragt einen Pflegedienst. Umgekehrt können Sie auch die oder der Bevollmächtigte sein.
Die Patientenverfügung
Hiermit können Sie bestimmen, ob und in welchem Umfang lebenserhaltende Maßnahmen ergriffen werden sollen für den Fall, dass Sie schwersterkrankt sind und keine eigenen Entscheidungen treffen können. Diese Verfügung ist für die Ärzte bindend.
Der Organspendeausweis
Wer sich bereiterklärt, nach seinem Tod Organe zu spenden, tut damit ein gutes Werk. Das können Sie sich auch vorstellen? Dann sollten Sie dies in einem Organspendeausweis explizit erklären und diesen mit sich führen. Als Organspender registrieren lassen können Sie sich auch online.
Bitte beachten Sie: In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.