Bestattungs- und Grabarten
Bestatten. So, wie Sie es wünschen.
Der Abschied von einem geliebten Menschen ist ein sehr persönlicher Moment. Einer, der in Erinnerung bleibt. Vielleicht für immer. Deshalb ist es wichtig, eine Bestattungs- und Grabart zu finden, die zu dem Menschen passt, der beigesetzt wird. Weil sie seinen Wünschen entspricht. Und ein Stückweit seine Lebenswege widerspiegelt. Weil es sich einfach richtig anfühlt. Der letzte Ruheplatz kann traditionell, naturnah oder modern gestaltet sein. Wie vielfältig dies sein kann, sehen Sie hier.
Die Erdbestattung
Dies ist die klassische Bestattung im Sarg auf einem unserer Friedhöfe – entweder in einem selbstbepflanzten Wahl-, Reihengrab oder Rasengrab. In der Regel findet die Beisetzung nach der Trauerfeier statt, mit Abschiednahme am Grab.
Es gibt eine Vielzahl an Grabarten. Hier erläutern wir Ihnen kurz die Besonderheiten. Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns gerne an.
Die Feuerbestattung
Auch hier wird der Verstorbene zunächst in einen Sarg gebettet – aufgrund der gesetzlichen Sargpflicht. Und, weil der Sarg für die Einäscherung im Krematorium benötigt wird. Danach sind vielfältige Beisetzungsformen möglich. Zum Beispiel im selbstbepflanzten Urnengrab, im Rasengrab oder bei einer Baum- oder Blumengarten-Bestattung (siehe dazu die Grabarten).
Die Erdbestattung / Das Reihengrab
Die Lage dieses Einzelgrabes bestimmt die Friedhofsverwaltung. Die Vergabe erfolgt nach der Reihe. Die Angehörigen übernehmen Gestaltung und Pflege. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.
Hier können bis zu zwei Särge bestattet werden. Sowie auf Wunsch auch bis zu vier Urnen. Die Grabstelle können Sie frei auf den Wahlgrabfeldern auswählen und das Nutzungsrecht verlängern. Es eignet sich besonders als Partner- oder Familiengrab und wird ebenfalls von den Angehörigen gestaltet und gepflegt.
Mit etwas mehr Abstand zu den anderen Gräbern und an ausgewählten Plätzen auf unseren Friedhöfen finden Sie diese repräsentativen Wahlgräber. Auch hier können Sie das Nutzungsrecht verlängern und Särge gemeinsam mit Urnen bestatten. Durch ihre Größe sind häufig auch mehr Grabstellen möglich, sodass sich diese Grabart besonders für Familiengräber eignet. Oft bestehen die Gräber über mehrere Generationen einer Familie. Sie werden von den Angehörigen gepflegt und gestaltet.
Ein Reihengrab in einem separaten Bereich des Friedhofs, das speziell für die Beisetzung von Kindern gestaltet wurde – bunter und verspielter als die anderen Gräber. Es wird von den Angehörigen gepflegt.
Kinder, die tot auf die Welt gekommen sind, können auf dem Parkfriedhof bestattet werden. Die Kosten wie auch die Pflege der Grabstelle übernimmt das Krankenhaus St. Vinzenz.
Für Menschen, die zwar im Leben, aber nicht nach dem Tod Spuren hinterlassen möchten. Der Sarg wird ohne Grabstein und ohne Begleitung auf einer Rasenfläche beigesetzt. Eine Trauerfeier im Vorfeld ist aber machbar. Die Mitarbeitenden der Friedhöfe übernehmen die Pflege. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich.
Das hierfür angelegte Gräberfeld besteht aus Einzelgräbern, deren Nutzungsrecht nicht verlängerbar ist. Auf Naturstein-Gedenktafeln wird der Name des Verstorbenen festgehalten. Einzelbäume und Baumgruppen geben dem Gräberfeld eine schöne Struktur. Da die Rasenfläche regelmäßig gemäht und gepflegt wird, können Blumen oder Kerzen dort nicht platziert werden. Es gibt hierfür aber spezielle Abgabeplätze.
Auf dem Waldfriedhof Oberlohberg bieten wir auch diese Bestattungsart an: Nach der rituellen Waschung wird der Verstorbene unbekleidet in weiße Baumwoll- oder Leinentücher gehüllt und darin bestattet – ohne Sarg. Für diese Einzelgräber können die Nutzungsrechte verlängert werden. Die Gestaltung und Pflege übernehmen die Angehörigen.
Pflegefreie Gräber
Erdbestattung
anonymes Rasengrab (pflegefrei)
Rasenreihengrab mit Grabplatte (pflegefrei)
Feuerbestattung
Urnenstelen (pflegefrei)
Urnenrasenreihengrab mit Grabplatte (pflegefrei)
anonymes Urnenrasengrab (pflegefrei)
Baumbestattung (Urnen-Erdröhren-Wahlgrab)
Blumengarten-Bestattung (Urnen-Erdröhren-Wahlgrab, pflegefrei)
Einzelgräber
Erdbestattung
Reihengrab (Einzelgrab)
anonymes Rasengrab (pflegefrei)
Rasenreihengrab mit Grabplatte (pflegefrei)
Feuerbestattung
Urnenreihengrab
Urnenrasenreihengrab mit Grabplatte (pflegefrei)
anonymes Urnenrasengrab (pflegefrei)
Partnergräber
Erdbestattung
Wahlgrab (Sarg + ggf. bis zu 4 Urnen)
Tuchbestattung nach islamischem Ritus
Feuerbestattung
Urnenstelen (pflegefrei)
Urnenwahlgrab (Wahlgrab mit bis zu 4 Urnen)
Baumbestattung (Urnen-Erdröhren mit bis zu 2 Urnen)
Blumengarten-Bestattung (Urnen-Erdröhren-Wahlgrab, pflegefrei)
Familiengräber
Familiengräber
Erdbestattung
Wahlgrab (Sarg + ggf. bis zu 4 Urnen)
Wahlgrab besondere Lage
Feuerbestattung
Urnenwahlgrab (Wahlgrab mit bis zu 4 Urnen)
Wahlgrab besondere Lage
Baumbestattung (Urnen-Erdröhren mit bis zu 4 Urnen)
Ein Vierteljahrhundert – und auf Wunsch auch länger
Sowohl in der Bestattungsvorsorge als auch im akuten Trauerfall wird eine Frage häufig gestellt: Wie lange ist die Ruhezeit für einen Sarg oder eine Urne auf dem Friedhof? Für beides gilt in der Regel eine Dauer von 25 Jahren. Bei einem Wahlgrab kann das Nutzungsrecht über die Ruhefrist hinaus verlängert werden. Ausnahmen hiervon sind Gräber für verstorbene Kinder (15 Jahre) und tot geborene Kinder (5 Jahre).